
Über Rot gefahren
Egal ob mit Auto, E-Scooter oder Fahrrad. Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsvergehen die Teilnehmern am Straßenverkehr vorgeworfen werden und dies nicht mit unerheblichen Konsequenzen.
Vor allem das Drohen eines Fahrverbotes lässt so manchen verzweifeln… und dies ohne sich einer Schuld bewusst zu sein.
Am häufigsten wird einem dieser Vorwurf durch eine Beobachtung eines Ordnungshüters oder Polizeibeamten gemacht.
Hier ist zunächst einmal wichtig, ob die Anzeigeperson überhaupt die Haltelinie uneingeschränkt einsehen konnte, denn bei dem Verstoß kommt es auf die Haltelinie vor der eigentlichen Ampel an. Hierzu fahre ich auch gerne zur betreffenden Ampel und stelle die Situation nach.
Nicht selten beobachtet die Anzeigeperson nicht die für Sie geltende Lichtzeichenanlage, sondern zieht Rückschlüsse aus den weiteren Ampeln und deren Schaltung. Hier müssen nicht nur die Rückschlüsse genau untersucht werden, sondern eine vollumfängliche Überprüfung der Ampelanlage vorgenommen werden.
Die Ampelphasenpläne werden, wie auch sämtliche andere Unterlagen mir als Verteidigerin bei der Akteneinsicht gewährt.
Nur so kann ich überprüfen, ob diese Rückschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung stand halten können.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten… also sollten Sie nicht einfach solch einen Vorwurf akzeptieren, sondern eine engagierte Verteidigerin beauftragen.
Kontaktieren Sie uns unverzüglich… hierzu habe ich Ihnen viele Kommunikationsmöglichkeiten bereitgestellt.