
Handy am Steuer
Sie sollen ein Handy oder ein anderes Gerät, das zur Kommunikation dient benutzt haben?
Seit einigen Jahren stellt neben der Handybenutzung auch die Benutzung diverse anderer Geräte während der Fahrt mit einem Fahrzeug einen punktebewerteten Verstoß dar.
Was jedoch unter Benutzung zu verstehen ist, ist nicht immer klar und eindeutig zu interpretieren. Als langjährige Verteidigern bei derartigen Verstößen ist mir die bundesweite Rechtsprechung bestens bekannt, so dass ich diese Kenntnisse für die Einstellung Ihres Verfahrens nutzen kann.
Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, die den Verstoß zur Anzeige gebrachten Ordnungshüter über ihre konkrete Wahrnehmung zu befragen. Nicht selten ist vom Standort des Anzeigenden eine genaue Identifizierung des angeblich genutzten Gerätes nicht möglich. Diese Befragung gehört in die Hände von erfahrenen Verteidigern.
Zögern Sie auch hier nicht, meine langjährige Erfahrung und Kenntnisse für sich zu nutzen und kontaktieren Sie uns umgehend und fristgerecht!