
Geblitzt worden
Sie sollen zu schnell mit Ihrem Fahrzeug unterwegs gewesen sein?
Das sagt zumindest die Messung. Dies ist nicht immer richtig und sollte nicht ohne weiteres von Ihnen akzeptiert werden.
Selbst wenn die technischen Anlagen immer weiter entwickelt werden, liegen oftmals Messfehler vor. Unter anderem müssen die Messanlagen auch entsprechend bedient und gewartet werden. Hierzu ist eine genaue Kenntnis über die einzelnen Messgeräte sowie deren ordnungsgemäße Bedienung unerlässlich. Denn ohne ordnungsgemäße Messung, ist der Bußgeldbescheid nicht rechtmäßig.
Neben der eigenen Kenntnis und Erfahrung mit den einzelnen Messgeräten arbeite ich eng mit von den Behörden und Gerichten anerkannten Sachverständigen zusammen, die Ihre Messung gutachterlich überprüfen können und oftmals zu dem Schluss kommen, dass Fehler vorliegen, die Sie von dem Vorwurf freisprechen werden.
Sollte Ihre Messung technisch einwandfrei sein, indiziert dies alleine immer noch nicht automatisch die Verwertbarkeit der Messung. So gibt es eine Vielzahl von Messungen, die unrechtmäßig sind, da beispielsweise die Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ordnungsgemäß sichtbar angebracht ist oder die erforderliche Entfernung zur Messung aufweist.
Als Verteidigerin habe ich die Möglichkeit die gesamten Messunterlagen und Beschilderungspläne einzusehen.
Ich werde diese umfassende Überprüfung für Sie vornehmen und kann somit bereits im Vorverfahren auf eine Einstellung Ihres Verfahrens hinwirken.
Unsere flexiblen Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern Ihnen den Kontakt zu mir. Machen Sie hiervon unverzüglich, ohne Fristen zu verpassen Gebrauch, bevor Sie sich selber mit den Behörden in Verbindung setzen und durch Äußerungen ungewollte Tatsachen schaffen. Überlassen Sie dies in erfahrene Verteidigerhände.