
Unfallabwicklung
Sollten Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, ist es natürlich zunächst einmal am wichtigsten, dass Sie sich medizinisch versorgen lassen, wenn Sie verletzt wurden und dies auch zeitnah in Ihren medizinischen Unterlagen aktenkundig machen. Nur so können eventuell später eintretende Unfallfolgen auch beweissicher auf das Unfallereignis gestützt werden.
Im nächsten Schritt sollten Sie jedoch keine Zeit verlieren, Ihre berechtigten Ansprüche über Ihre erlittenen Schäden geltend zu machen. Hier stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung bei der außergerichtlichen Durchsetzung sowie meiner umfangreichen Prozesserfahrung gerne zur Seite.
Dabei gibt es verschiedene Unfallkonstellationen die eine differenzierte Herangehensweise erfordern:
Eindeutige Unfallsituation zu Ihren Gunsten
Selbst wenn der Unfallgegner und die Polizei Ihnen bestätigen, dass es sich um einen eindeutigen Verkehrsunfall handelt, bei dem Sie keine Schuld und Haftung trifft, sollten Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche meinem engagierten Team und mir überlassen. Und dies nicht nur, damit Sie den ganz erheblichen Papierkram nicht selber erledigen müssen.
Denn nicht etwa der Unfallgegner selber zahlt Ihre Schadenersatzansprüche, sondern die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung kommt für sämtliche Schäden auf und entscheidet daher auch letztendlich. Und hier ist es leider in den wenigsten Fällen einfach, eine erfolgreiche Kommunikation mit den Haftpflichtversicherern selber vorzunehmen. Unberechtigte Kürzungen sind neben Verzögerungstaktiken und dem Versuch Sie auch in die Haftung zu bekommen, nur ein paar Faktoren. Hinzu kommt die große Flut an Rechtsprechung über Umfang der zu ersetzenden Schäden, die selbst erfahrene Verkehrsspezialisten oftmals an ihre Grenzen bringt. Regelmäßige Fortbildungen und Lektüre über die immer kompliziertere Rechtsprechung ist hier unerlässlich um den Versicherern Paroli bieten zu können.
Darüber hinaus werden wir sie aufklären, was in Ihrem konkreten Fall zu Ihren Schäden überhaupt alles noch gehört. So zum Beispiel neben dem reinen Fahrzeugschaden:
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Entsorgungskosten
- Nutzungsausfallschaden
- Verdienstausfall
- Kostenpauschale
- Mietfahrzeug
- Finanzierungskosten
- Heilbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- etc.
Die Anwaltskosten, die Ihnen durch meine Beauftragung entstehen gelten ebenfalls als Schaden und müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Also scheuen Sie sich auf keinen Fall mir Ihr Mandat zu erteilen.
Nach polizeilicher Einschätzung gelten Sie als Unfallverursacher
Dies gilt natürlich umso mehr, sollten Sie beschuldigt werden, für den Unfall verantwortlich gewesen zu sein, Sie sich jedoch im Recht befinden. Meine langjährige Prozesserfahrung hat mir immer wieder gezeigt, wie unterschiedlich die Wahrnehmung des Verkehrsunfalles von den Beteiligten und vor allem von Zeugen ist.
Hier ist es besonders wichtig, die Unfallsituation sorgfältig zu analysieren und hierzu bediene ich mich unter Anderem auch erfahrener Sachverständiger, die die eine oder andere Behauptung des Unfallgegners durch das Schadenbild widerlegen können. So kann ich Ihnen auch bei einem auf den ersten Blick aussichtslosen Unfall zu Ihrem Recht verhelfen.
Ich werde Sie über die objektive Beweissituation aufklären und dann eine realistische Prognose erstellen, ob Ansprüche hier erfolgreich durchgesetzt werden können.
Auch werde ich Sie in einem eventuell anhängigen Bußgeldverfahren vertreten, damit zumindest zu dem ganzen möglichen materiellen Schaden nicht auch noch Eintragungen im Verkehrszentralregister drohen.
Nach polizeilicher Einschätzung handelt es sich um eine unklare Unfallsituation
Sollte die Polizei bei der Unfallaufnahme zu dem Schluss kommen, dass der Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden kann, muss auch hier eine gründliche Analyse der Unfallsituation vorgenommen werden um beweisen zu können, dass Sie im Recht sind.
Auch hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Sie meinen die alleinige Verantwortung an dem Unfall zu tragen
Auch wenn Sie glauben alleine Schuld an dem Verkehrsunfall zu haben, ist dies unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen von Verkehrsunfällen nicht immer so eindeutig. Denn selbst wenn Sie beispielsweise die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers genommen haben sollten, haben Sie trotzdem Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner, wenn dieser eine zu hohe Geschwindigkeit hatte oder aber den Unfall aus anderen Gründen hätte vermeiden können. Ihre eigene Haftpflichtversicherung wird in einem solchen Fall auch von mir informiert, damit diese dann den Schaden des Gegners entsprechend gekürzt zahlt. So haben Sie die Möglichkeit mit einem reduzierten Betrag den Schaden gegenüber Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung zurückzukaufen, um so eine Höherstufung Ihrer eigenen Versicherung zu vermeiden.
Auch vertrete ich Sie hier selbstverständlich bei einem gegebenenfalls anhängigen Bußgeldverfahren, um hier eine Einstellung herbeizuführen und Punkte sowie Strafen mit Fahrverboten zu verhindern.
Bei allen Unfallkonstellationen sollten Sie nicht zögern unverbindlich Kontakt zu meiner Kanzlei aufzunehmen. Wir entscheiden dann gemeinsam das weitere Vorgehen.
Für die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles steht ein besonderes Team an meiner Seite, dass mit grundsätzlich freundlichem Auftreten und der nötigen Hartnäckigkeit durch tägliche Anrufe bei den Haftpflichtversicherungen die Bearbeitung Ihres Falles nicht selten innerhalb kürzester Zeit zum Abschluss bringt.
Zögern Sie nicht, diese Erfahrung mit meiner Kanzlei zu machen!