
Führerscheinentzug
Bei einem Fahrverbot bekommen Sie nach Ablauf der Verbotsfrist den vorhandenen Führerschein automatisch wieder. Im Gegensatz dazu erlischt bei einem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis komplett. Ihr vorhandener Führerschein wird eingezogen und vernichtet. Nach Ablauf einer Sperrzeit muss er komplett neu beantragt werden. Die Neuerteilung ist dabei oftmals nur mit Vorlage von positiven Gutachten möglich, die äußerst kostspielig und vor allem schwer durchzustehen sind.
Wenn die Straßenverkehrsbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen will aufgrund von entsprechend hoher Punktebelastung oder zum Beispiel medizinischer Gründe, scheuen Sie sich auf gar keinen Fall sofort Kontakt zu mir aufzunehmen.
Auch wenn dies schwer akzeptabel ist, und für Sie sehr weitreichende Konsequenzen hat, ist es leider oft schon zu spät Ihre Fahrerlaubnis zu retten. Natürlich gibt es Ausnahmen, die mir bestens vertraut und bekannt sind und auf die ich selbstverständlich als erstes mein Hauptaugenmerk richten werde.
Absolut fehl am Platz sind hier jedoch falsche Vorstellungen und leere Versprechungen.
In den meisten Fällen brauchen Sie professionelle und ehrliche Unterstützung um die weiteren Schritte (für die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) rechtzeitig in Angriff zu nehmen anstatt nicht erfolgversprechende Klageverfahren anzutreiben, die Sie nichts außer viel Geld und Zeit kosten.
Ich verfüge über die praktische Erfahrung Ihnen hier den sinnvollsten Weg zu zeigen.
Vertrauen Sie mir und lassen Sie uns dies in einem persönlichen Gespräch genau durchgehen.