
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Eine Versicherung für Ihr Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ist Pflicht. Besteht solch eine Versicherung nicht, stellt dies eine Straftat dar.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.
Sollten Sie solch einem Vorwurf ausgesetzt sein, schweigen Sie bitte und setzen sich unverzüglich mit meiner Kanzlei in Verbindung. Ich werde alles weitere veranlassen und in Ihre Verteidigung einsteigen.