
Körperverletzung
Bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr drohen bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Fahrverbote über mehrere Monate sind ebenfalls regelmäßig zu erwarten.
Zu dem meist vorliegenden Schock, den Sie selber durch den Unfall erlitten haben, kommt eine Masse an Papierkram auf Sie durch Ihre Haftpflichtversicherung zu, da auch zivilrechtliche Verfahren wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld drohen.
Ich gehe den Sachverhalt umfassend mit Ihnen durch und werde nach meiner Bestellung für Sie, der Ansprechpartner für Behörden und Ihrer Haftpflichtversicherung und werde alles weitere veranlassen.
Machen Sie selbst keine Aussagen und setzen Sie sich ohne Zeit zu verlieren und Fristen zu verpassen unverzüglich mit meiner Kanzlei in Verbindung!